Radverkehrsanlagen
Informationen über Schutzstreifen, Fahrradstraßen und Radwege - auch als Flyer.
Schutzstreifen – was ist das denn?
Schutzstreifen leiten Radfahrer auf der Fahrbahn. Eine gestrichelte Linie und Fahrrad-Piktogramme markieren den Verlauf. Der Schutzstreifen ist eine Art Laufsteg für Radfahrer.
Nach dem Motto „Sehen und gesehen werden“ zeigt er Auto-, Lkw- und Busfahrern: Achtung, Radler fahren hier auch und gehören zum Straßenverkehr.
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist eine für Radfahrer vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern.
Welche Arten von Radwegen gibt es?
Benutzungspflichtige Radwege, Nichtbenutzungspflichtige Radwege (alt: andere Radwege) und „Radverkehr frei“ begegnet den Radfahrenden auf ihren Wegen. Das wird von Vielen nicht wirklich verstanden. Wir erarbeiten dazu noch am Flyer!