Benutzungspflicht

Benutzungspflicht wurde in der Bischof-Janssen-Straße aufgehoben. © ADFC Hildesheim

Radwegbenutzungspflicht in Bischof-Janssen-Straße aufgehoben

Die beidseitigen Radwege in der Bischof-Janssen-Straße haben eine Breite von 1,15 m und damit viel zu schmal für heutige Anforderungen eines sicheren Radweges.

Die beidseitigen Radwege in der Bischof-Janssen-Straße haben eine Breite von 1,15 m und sind damit viel zu schmal für heutige Anforderungen für eine sicheren Radweg. Deshalb wurde die Benutzungspflicht aufgehoben. Radfahrende dürfen weiterhin auf dem Radweg fahren oder die Fahrbahn benutzen. Um diese neue Regelung deutlich zu machen wurde das Hinweisschild „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" aufgestellt.

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