Petition zum Erhalt des Fahrradschutzstreifens in der Dammstraße
Der ADFC Hildesheim hat eine Petition zum Erhalt des Fahrradschutzstreifens in der Dammstraße gestartet um den Radfahrenden weiterhin einen Schutz zu bieten.
Entlang der Hildesheimer Dammstraße verläuft ein Fahrradschutzstreifen. Die Dammstraße ist für den Pkw- und Radverkehr die zentrale Verbindung zwischen Moritzberg und Bockfeld Richtung Innenstadt. Über diese Verbindung werden auch viele Schulen erreicht. In der Dammstraße gibt es aus diesen Gründen ein erhöhtes Aufkommen von Radfahrenden aller Altersgruppen.
Die Regelgeschwindigkeit für den Pkw-Verkehr liegt auf der Dammstraße bei Tempo 50. Wer mit dem Fahrrad fährt, muss ab dem 10. Lebensjahr auf der Straße fahren, denn der Gehweg ist Fußgänger:innen vorbehalten.
Der Arzt Andreas Klein kämpft dafür, dass der Fahrradschutzstreifen vor seiner Praxis entfernt wird, damit Patient:innen in Pkw dort halten können.
Der ADFC Hildesheim e.V. setzt sich für den Erhalt des Fahrradschutzstreifens auf der Dammstraße in seiner jetzigen Form ein. Um die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten, ist mindestens ein Fahrradschutzstreifen unerlässlich.
Begründung
Aufgrund der StVO-Änderung gilt seit November 2021 auf Fahrradschutzstreifen ein generelles Halteverbot. Auch die Patient:innen des Arztes Andreas Klein in der Dammstraße dürfen nun nicht mehr auf dem Fahrradschutzstreifen vor der Arztpraxis halten. Damit die Patient:innen des Arztes – zu denen auch gehbehinderte Personen gehören – trotzdem möglichst dicht heranfahren können, hat die Stadt 50 Meter von der Praxis entfernt mehrere Kurzzeitparkplätze auf dem Bürgersteig eingerichtet. Trotz dieses Entgegenkommens kämpft Herr Klein weiter dafür, dass der Fahrradschutzstreifen vor seiner Praxis entfernt wird, damit dort in Zukunft wieder Autos halten können.
Der ADFC Hildesheim e.V. setzt sich für den Erhalt des Fahrradschutzstreifens auf der Dammstraße in seiner jetzigen Form ein. Um die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten, ist mindestens ein Fahrradschutzstreifen unerlässlich.
Herr Klein schlägt vor, dass ein Überholverbot für Radfahrende eingerichtet werden kann, wenn der Fahrradschutzstreifen entfernt wird.
Der ADFC Hildesheim e.V. ist der Meinung, dass an dieser Stelle ein Überholverbot keine Lösung ist. Der Schutzstreifen in seiner jetzigen Länge bietet Sicherheit.
Halten Autos vor der Praxis, müssen Radfahrende das Fahrzeug mit 1 Meter Sicherheitsabstand umfahren, um sich vor plötzlich öffnenden Türen zu schützen. Damit geraten die Radfahrenden in die Fahrbahnmitte und dadurch in die Nähe des Gegenverkehrs.
Bei einem Überholverbot von Radfahrenden, "drängeln" wartende Fahrzeuge hinter den Radfahrenden und verbreiten Unsicherheit. Außerdem stoßen Überholverbote bei Pkw-Fahrer:innen auf wenig Akzeptanz. Radfahrende werden oft ohne ausreichenden Sicherheitsabstand überholt oder geschnitten. Die Folge sind gefährliche Verkehrssituationen. Sie werden dazu führen, das Radfahrende vermehrt unbefugt auf den Gehweg ausweichen, um sich dort sicherer zu fühlen. Dies muss vermieden werden, damit Patient:innen nicht vor der Praxis von Herrn Klein gefährdet werden.